Verantwortlich: Tanja Brazerol
Bereitgestellt: 03.12.2020
Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung ist ein Organ der Kirchgemeinde.
In ihren Aufgabenbereich fallen (in alphabetischer Reihenfolge):
In ihren Aufgabenbereich fallen (in alphabetischer Reihenfolge):
- Behandlung von Nachtragskrediten
- Beschlussfassung über Ausgaben, welche durch den Voranschlag eines Jahres nicht finanziert werden können
- Beschlussfassung über die Zugehörigkeit zu einem Zweckverband
- Beschlussfassung über Erwerb, Veräusserung und Verpfändung von Grundstücken
- Beschlussfassung über Gebietsänderungen
- Dechargeerteilung an den Kirchgemeinderat
- Erlass und Revision der Kirchgemeindestatuten und von Rechtssätzen, soweit dafür nicht ein anderes Organ zuständig ist
- Genehmigung der Jahresrechnung
- Genehmigung des jährlichen Voranschlages und Steuerfusses
- Wahl des Kirchgemeindepräsidenten und der übrigen Mitgliedern des Kirchgemeinderates
- Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
- Wahl der Pfarrer
- Wahl der Stimmenzähler
- Wahl der Synodalen
Nächste Kirchgemeindeversammlung
Unterlagen
Die Traktandenliste wird mindestens 20 Tage vor der Versammlung veröffentlicht.
» Aktuelle Botschaft
» Botschaft vergangener Kirchgemeindeversammlungen
» Aktuelle Botschaft
» Botschaft vergangener Kirchgemeindeversammlungen