Kirchgemeindeversammlung

IMG_3578 (Foto: Tanja Brazerol)
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Die Kirchgemeindeversammlung ist ein Organ der Kirchgemeinde.

In ihren Aufgabenbereich fallen (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Behandlung von Nachtragskrediten
  • Beschlussfassung über Ausgaben, welche durch den Voranschlag eines Jahres nicht finanziert werden können
  • Beschlussfassung über die Zugehörigkeit zu einem Zweckverband
  • Beschlussfassung über Erwerb, Veräusserung und Verpfändung von Grundstücken
  • Beschlussfassung über Gebietsänderungen
  • Dechargeerteilung an den Kirchgemeinderat
  • Erlass und Revision der Kirchgemeindestatuten und von Rechtssätzen, soweit dafür nicht ein anderes Organ zuständig ist
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Genehmigung des jährlichen Voranschlages und Steuerfusses
  • Wahl des Kirchgemeindepräsidenten und der übrigen Mitgliedern des Kirchgemeinderates
  • Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
  • Wahl der Pfarrer
  • Wahl der Stimmenzähler
  • Wahl der Synodalen

» Kirchgemeindeordnung für die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Höfe

Botschaft und Protokolle

Die aktuelle Botschaft mit der Traktandenliste wird mindestens 20 Tage vor der Versammlung veröffentlicht.
» Botschaft
» Abstimmungs- und Wahlresultate
» Protokolle
In Zukunft werden die Protokolle als Beschlussprotokolle verfasst. Ausnahmen wären Anträge von Kirchgemeindemitgliedern.

» Weitere Informationen zu den aktuellen Kirchgemeindeversammlungen finden Sie hier

Botschaft in Papierform

Bitte füllen Sie untenstehende Angaben aus, wir werden Ihnen die Botschaft per Post zustellen.
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