ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Bild Wer stimmt, bestimmt (Foto: Nathalie Müller)
Alle Kirchgemeindebürgerinnen und Kirchgemeindebürger sind herzlich eingeladen an die ordentliche Kirchgemeindeversammlung. Stimmberechtigt sind alle Kirchgemeindemitglieder ab dem 16. Altersjahr. Im Anschluss an die Versammlung laden wir Sie herzlich zu einem Umtrunk ein.

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